Die Motivation für unsere anwaltliche Tätigkeit liegt darin, die an uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens zu bewältigen. Zufrieden sind wir erst dann, wenn Sie es sind! Ihr Anliegen ist unser Beruf. Die erfolgreiche Verwirklichung Ihrer Ziele ist unsere Aufgabe. Mit Fachwissen, wirtschaftlichem Verständnis, langjähriger Berufserfahrung, Durchsetzungskraft und Weitblick vertreten wir zielorientiert und effizient Ihre Interessen.
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Arbeitsrecht
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Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht
Arbeitsverhältnisse sind leider oft voller Konflikte. Und das Arbeitsrecht ist für Laien völlig unübersichtlich und kompliziert. Wir unterstützen Sie bei der Lösung dieser Probleme. Zurück nach oben
Bei arbeitsrechtlichen Problemen vertreten und beraten wir sowohl Arbeitgeber, insbesondere mittelständische Unternehmen, als auch Arbeitnehmer. Zum einen geht es hierbei um Ihre Unterstützung beim Abschluss von Arbeitsverträgen sowie bei deren Beendigung, Durchführung und Änderung. Zum anderen geht es um Ihre Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor und außerhalb des Gerichts.
Unsere Schwerpunkte:
» Kündigung, Eigenkündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz: Rechte - Pflichten – Fristen
» arbeitsrechtliche Verfahren
» Abfindungs- und Aufhebungsverträge
» Beratung bei Abmahnung, Versetzung, sog. Mobbing
» Beratung bei Vertragsabschlüssen
» Gestaltung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Provisions-
vereinbarungen
» Arbeitszeitkonten
» Auslandeinsatz von Arbeitnehmern
» Arbeitszeugnis: Prüfung - Bewertung – Fristen
Sie haben ein Grundstück gekauft und sind vom Anlagevermittler oder Verkäufer arglistig über den Preis oder die Beschaffenheit getäuscht worden. Sie haben zum Kauf dieses Grundstücks vielleicht einen Kredit aufgenommen und wollen dieses Geschäft rückabwickeln. Zurück nach oben
Hier sind wir die richtigen Ansprechpartner, da wir uns seit ca. 20 Jahren schwerpunktmäßig mit Bank und Kapitalanlagerecht befassen. Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Bearbeitung von Haftungsfällen bei Kapitalanlagen mit Zielrichtung gegen den Anlagevermittler - / berater, insbesondere aber auch gegen finanzierende / beratende Banken.
Unsere Schwerpunkte:
» fehlerhafte Anlageberatung und –vermittlung von Banken / Berater
» geschlossene Immobilienfonds
» fremdfinanzierte Erwerbe von Kapitalanlage
» Prospekthaftungsfälle
» fehlerhafte Vermittlung und Finanzierung von Immobilien
» Gesellschafterbeteiligungen
» geschlossene Immobilienfonds oder Bauherrenmodelle
Betreuung verhindern und was tun bei angeordneter Betreuung Zurück nach oben
Eine Erkrankung, ein Unfall, eine Pflegebedürftigkeit, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann viele Ursachen haben. Trotzdem müssen Unterschriften geleistet, Rechnungen bezahlt, die ambulante Versorgung organisiert, Informationen über den Gesundheitszustand von Krankenhäusern und Ärzten eingeholt werden, etc..
Haben die Betroffenen keine Vorsorgevollmacht hinterlegt, wird das örtliche Amtsgericht in diesen Fällen eine sogenannte Betreuung einrichten, das heißt einen gesetzlichen Vertreter bestellen. Dieser hat – je nach Wirkungskreis - umfassende Kompetenzen.
Da grundsätzlich gegen den freien Willen eines Menschen keine Betreuung angeordnet werden darf, kann eine Betreuung im Vorfeld durch eine kompetente Beratung von Angehörigen und Betroffenen in der Regel verhindert werden. Wir können für Sie eine speziell auf die Bedürfnisse des Betroffenen zugeschnittene Vorsorgevollmacht entwerfen. Wir zeigen Ihnen Alternativen zur gesetzlichen Betreuung.
Ist eine Betreuung schon angeordnet, können sich die Betroffen gegenüber dem Vormundschaftsgericht anwaltlich vertreten lassen. Es kann für die Betroffenen in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren vom Gericht auch ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Auch dieser soll im Sinn des Betroffenen tätig werden.
Unsere Schwerpunkte:
» Vertretung von Betroffenen im Betreuungsverfahren
» Beratung von Angehörigen im Betreuungsfall und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
» Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
» Prüfen von bereits abgefassten Formularen (z. B. Vorsorgevollmachten)
für Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer Zurück nach oben
Richtig erben und vererben will gelernt sein. Das Erbrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, bei dem der Teufel häufig im Detail liegt. So haben ungenaue Ausdrucksweisen in Testamenten oder die gewählte Art der testamentarischen Verfügung oft verheerende Auswirkungen; für den / die Erben wird der wirkliche Wille des Erblassers verfehlt.
Nur ca. 20 % aller Deutschen regeln ihren Nachlass durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag). Von diesen Testamenten sind über 65 % widersprüchlich, falsch oder sogar unwirksam. Dies führt dazu, dass die Abwicklung des Nachlasses teuer wird und von Ihrem Nachlass nichts mehr übrig bleibt.
Wir beraten und vertreten Sie vor und nach Eintritt des Erbfalls.
Unsere Schwerpunkte:
» Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
» gerichtliche Erbstreitigkeiten
» Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
» Testamentsgestaltung
» Testamentsanfechtung
» Gestaltung von Erbverträgen
» Schenkungen von Todes wegen
» Verfügungen von Todes wegen
» Patientenverfügungen
» Behindertentestamente
» Testamentsvollstreckung
für Firmeninhaber, Teilhaber, Geschäftsführer, Vorstände Zurück nach oben
Das Gesellschaftsrecht beeinflusst die gesamte Tätigkeit eines jeden Unternehmens. Für Rentabilität, Organisation, Haftung, Kapitalbeschaffung, Steuer- und Arbeitsrecht ist die Wahl der Unternehmensform entscheidend. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, GbR, etc.) und deren Gesellschafter.
Unser besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf
» Pflichten, Rechte und Haftung des GmbH-Geschäftsführers
» Vertretung und Beratung der GmbH von der Gründung bis zur Liquidation,
» Gestaltung der Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge
» Wahl der Unternehmensform (GmbH, AG, ärztliche Gemeinschaftspraxis, OHG, GbR, stille Gesellschaft)
» Umwandlung von Unternehmen, insbesondere deren Verschmelzung und Spaltung (das wichtigste Motiv für die Umwandlung von Unternehmen ist die Steuerersparnis). In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater in unserer Bürogemeinschaft finden wir für Sie die passende Unternehmensform
» Konflikte innerhalb Ihres Unternehmens und außerhalb des Gerichts
Bei Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks helfen wir Ihnen mit der Zurück nach oben
» Beratung und Vertretung bei Abschluss und Durchführung des Immobilienkaufs oder –verkaufs, z. B. rechtlicher Prüfung des Immobilienkaufvertrages, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung, Nießbrauch, Wohnrecht, Grundbucheintrag, Mietkauf, Genehmigungen
» Beratung und Vertretung bei Abschluss und Durchführung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
» Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Immobilienverträgen, z. B. Zahlungsverzug, Mängelrügen, Rücktritt vom Kauf oder Schadensersatz
» Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Maklerprovisionen, etc.
Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung helfen wir Ihnen mit der
» Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen zu Kreditverträgen, z. B. bei deren Anbahnung und Abschluss
» Beratung und Vertretung bei Umschuldungen mit Banken oder Sparkassen
» Beratung und Vertretung bei Sicherungsabreden
» Beratung und Vertretung bei der Gewährung von Grundstückssicherheiten, wie Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken
» Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Sicherheiten, wie z. B. Grundschuld oder Hypothek
» Vertretung und Beratung bei der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen
Wir beraten und vertreten Sie in internationalen oder ausländischen Rechtsfragen. Wir führen für Sie die gesamte ausländische Korrespondenz in Englisch, Französisch und Spanisch. Zurück nach oben
Unsere Schwerpunkte:
» Wir vertreten Sie beim Erwerb oder bei der Veräußerung von Immobilien in Spanien oder Frankreich und englischsprachigen Ländern.
» Wir unterstützen Sie bei der Regelung erbrechtlicher Probleme im Ausland, insbesondere im englischsprachigen Ausland, in Spanien oder Frankreich.
» Wir unterstützen deutschsprachige Firmen im Ausland, insbesondere im englischsprachigen Ausland, Frankreich oder Spanien, bei Verhandlungen mit ausländischen Firmen (Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen, Fusionen, Kooperationsverträge, etc.).
» Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Unternehmen im Ausland.
» Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Forderungen gegen ausländische Firmen und Privatpersonen im In- und Ausland
» Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Forderungen ausländischer Forderungen im Inland und
» Wir unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus dem Ausland
» Wir sind Ihnen auch bei der Suche nach ausländischen Anwaltskanzleien und bei der Korrespondenz mit diesen behilflich.
Wir vertreten und beraten Mieter und Vermieter. Zurück nach oben
Mietverhältnisse sind leider oft konfliktträchtig. Und das Mietrecht ist für Laien völlig unübersichtlich und kompliziert. Wir unterstützen Sie bei der Lösung dieser Probleme.
Unsere Schwerpunkte:
» Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen
» Durchführung, Verlängerung und Beendigung ( auch Kündigung) von Mietverträgen und Pachtverträgen
» Betriebskostenabrechnungen
» Kautionsabrechnungen
» Mieterhöhungen
» Mietminderung
» Umsatzpacht
» offene Mietforderungen
» Eigenbedarf
» Räumungsklagen
» Prozessführung
» Abmahnungen
» Mängel bzw. Mängelbeseitigung
» Schönheitsreparaturen
» Schadenersatzforderungen
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, gibt es viele Fragen zu klären. Wer zahlt wem Unterhalt und wie viel? Wer betreut die Kinder und vieles mehr. Am besten Sie lassen sich hier ausführlich beraten. Des Weiteren werden wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht vertreten. Zurück nach oben
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Bereich:
» Scheidung, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich Vermögensregelung - insbesondere bei Miteigentum an Immobilien – und der Zuweisung der Ehewohnung und die Regelung des ehelichen Hausrats.
» In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der Trennung nicht - verheirateter Partner.
» Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertreten wir die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Kindesunterhalt Auch bei Gewalt in der Ehe übernehmen wir Ihre Interessenwahrnehmung.
» Außerdem beraten wir Sie im Vorfeld einer Eheschließung bei der Erstellung eines Ehevertrages.
Justiz und Polizei greifen stark in die Rechte des Beschuldigten ein. Zurück nach oben
Maßnahmen von der Justiz und vor allem Polizei können die Existenz des Beschuldigten – bei einer Verhaftung – beeinträchtigen oder sogar vernichten.
Leider sind gerade im Strafrecht Justizirrtümer nicht ausgeschlossen, s. aktuelle Fälle über die die Medien immer wieder berichten.
Justiz und Polizei verfügen über umfangreiche Befugnisse. Der Beschuldigte hat aber immer das Recht, sich einen Verteidiger zu nehmen. Für den Beschuldigten sollte die Regel gelten: „Schweigen ist Gold.“ Beschuldigte sollten unbedingt von ihrem Recht auf Aussageverweigerung, d.h. auf Schweigen, Gebrauch machen, auch wenn sie intensiv von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht verhört werden.
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen des Strafrechts:
» Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, etc.)
» Steuerstrafrecht (Vorwurf der Steuerhinterziehung, etc.)
» Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Vorwurf der Insolvenzverschleppung, etc.)
» Kapitalstrafrecht (z. B. Vorwurf von Tötungsdelikten, Vorwurf der Körperverletzung)
» Vermögensdelikte (z. B. Vorwurf des Diebstahls, Betrug und der Unterschlagung, etc.)
» Jugendstrafrecht
» Sexualstrafrecht
Wir vertreten und beraten Sie auch bei der Erstattung von Strafanzeigen und beim Stellen von Strafanträgen.
Wir können Sie bei allen deutschen Gerichten vertreten – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
Wir vertreten Sie auch beim Einspruch gegen Strafbefehl, bei Gerichtsverhandlungen, bei Berufung und Revision vor allen deutschen Gerichten.
Wer kennt die Probleme nicht: Der Kunde zahlt nicht, die Lieferung weist Mängel auf, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind veraltet und damit teilweise unwirksam. Zurück nach oben
Eine kompetente Beratung von Firmen - auch in englischer Sprache – besonders unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit - ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unsere Beratung beinhaltet das Fertigen oder die Überprüfung von Verträgen unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung, den Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die Anspruchsgeltendmachung im Wege des elektronischen Mahnverfahrens oder des gerichtlichen Verfahrens wird von uns ebenso übernommen, wie die Betreibung der Zwangsvollstreckung, in das bewegliche (z.B. Kontenpfändung) und unbewegliche Vermögen (z.B. Grundstücke) des Schuldners.
Auch Verbraucher können bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.
» Gestaltung oder die Überprüfung von Verträgen
» Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen
» Entwurf und Anpassung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
» Durchführung des elektronischen Mahnverfahrens oder des gerichtlichen Verfahrens
» Betreibung der Zwangsvollstreckung